Ein unverbindliches Erstgespräch dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Wir besprechen gemeinsam Ihr Anliegen und Ihre aktuelle Lebenssituation. Sie machen sich einen ersten Eindruck über meine Arbeitsweise und ich unterstütze Sie dabei ein Therapieziel zu formulieren. Weiters informiere ich Sie über die Rahmenbedingungen einer Psychotherapie, bzw. einer psychotherapeutischen Beratung. Da ich ab der ersten Stunde arbeite, fällt das Honorar auch für das Erstgespräch an (siehe Rahmenbedingungen weiter unten).
Je nach Problemstellung und Ihren individuellen Zielen ist die Gesamtdauer und Frequenz einer Psychotherapie sehr unterschiedlich. Ein konkretes aktuelles Problem kann in der Regel in einigen wenigen Einheiten gelöst werden. Wenn Sie sich tiefer mit größeren Lebensthemen auseinandersetzen wollen, geschieht dies in einem längeren Prozess. Die Frequenz kann je nach Dringlichkeit und Anliegen von einmal/zweimal in der Woche bis einmal/zweimal im Monat variieren. Ich teile Ihnen gerne meine Einschätzung dazu mit, Sie bestimmen frei über Frequenz und Ende der Therapie.
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+43 676 393 38 90
praxis(at)therapiefeltl.at
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ÜBER MICH
PSYCHOTHERAPIE
Als Psychotherapeut unterliege ich, wie alle Psychotherapeut*innen, einer gesetzlich verankerten, absoluten Verschwiegenheitspflicht (§15 Psychotherapiegesetz). Diese gilt bereits ab dem Erstkontakt als auch über die Beendigung der Psychotherapie hinaus. Dadurch wird fIhnen die Möglichkeit geboten, Ihre Anliegen in einem geschützten Rahmen offen und vertrauensvoll zu besprechen. Die Entscheidung, worüber Sie sprechen möchten, liegt ganz bei Ihnen und in Ihrer Verantwortung. Wir arbeiten an dem, was Sie im Augenblick als wichtig und hilfreich empfinden.
Das Honorar für eine 50-minütige Therapie-Einheit beläuft sich auf 90 EUR (Psychotherapie, Coaching, Beratung) und ist am Ende der Stunde in bar zu begleichen. Per Überweisung nach Rücksprache.
Ein Kostenzuschuss (Teilrefundierung) pro Sitzung durch die Krankenkasse ist möglich. Näheres dazu bespreche ich gerne persönlich mit Ihnen. Ein Sozialtarif kann bei Bedarf und freien Plätzen vereinbart werden.
Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß §6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
Bereits vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor Beginn - telefonisch (auch SMS und Sprachbox) - kostenfrei abgesagt werden. Die Absage gilt als angenommen, sobald ich den Erhalt der Stornierung bestätigt habe. Bei Absagen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, fällt das Honorar zur Gänze an, so als ob die Stunde stattgefunden hätte.